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keine gefährlichen Abfälle!

gemischte Abfälle

Informationen zur Befüllung

Falsch befüllte Behälter müssen nachsortiert bzw. zu höheren Kosten entsorgt werden.

Sind Sie sich nicht sicher, was in den Behälter darf, erkundigen Sie sich bitte bei uns.

In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Bestellen Sie rechtzeitig Ihren Container. In der Regel reicht ein Vorlauf von
2 Werktagen.
Bei Gestellung auf öffentlichen Flächen (Strasse, Bürgersteig, Parkbucht, etc.)

ist idR. vor der
Aufstellung
eine Aufstell-
genehmigung

zu beantragen
!

Aufstellgenehmigung

Ihr direkter Draht zum Container

Sie haben Fragen ? Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an !


Gemischte Abfälle sind:


   usw.



keine gem. Abfälle sind z.Bsp.:




Gemischte Abfälle (zur Verwertung) enthalten noch sortierfähige und verwertbarer Bestandteile, die einer stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden können.

Aufgrund der seit 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfall-verordnung müssen Bauabfälle vor Ort getrennt erfasst werden! Ausnahmen:
- fehlendem Platz
- wirtschaftlich nicht zumutbar
Dies alles ist zu dokumentieren und zu begründen!


Privatkunden sind hiervon
nicht betroffen.


Gemischter Abfall (zur Verwertung) fällt vorrangig bei Entrümpelungen, im Haushalt,  oder Umzug bzw Wohnungsauflösungen an.


Es handelt sich um ein Gemisch verschiedener Materialien.

Dennoch muss auch bei der Befüllung darauf geachtet werden, dass die

in der Auflistung (Mitte unten)

aufgeführten Abfälle nicht enthalten sind.


Bernd Klein


Telefon:  02 21 - 46 75 03 65


oder per e-mail:

info@container-rhein-main.de