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Wichtiger Hinweis:


Holzabfälle stellen eine sortenreine Abfallfraktion dar und müssen daher sauber von anderen Bauabfällen getrennt erfasst werden.

A IV Holz (Sondermüll) muss separat entsorgt werden!

Holzabfälle nur sortenrein

Holz / Bau-und Abbruchholz

Informationen zur Befüllung

Holzabfälle fallen bei Neubau, Umbau und Altbausanierung an.


Vergewissern Sie sich, dass Ihre Holzabfälle früher nicht mit Holzschutzmittel gestrichen wurden.

Behandelte Hölzer können als gefährlicher Abfall gefahrlos entsorgt werden.

Holzfenster und Aussentüren werden automatisch als Sondermüll (Holz A IV) eingestuft!

Falsch befüllte Behälter müssen nachsortiert bzw. zu höheren Kosten als Baumischabfall oder ggf als Sondermüll A IV-Holz entsorgt werden.


Sind Sie sich nicht sicher, was in den Behälter darf, erkundigen Sie sich bitte bei uns.

In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Aufstellgenehmigung

Bestellen Sie rechtzeitig Ihren Container. In der Regel reicht ein Vorlauf von
2 Werktagen.
Bei Gestellung auf öffentlichen Flächen (Strasse, Bürgersteig, Parkbucht, etc.)

ist idR. vor der
Aufstellung
eine Aufstell-
genehmigung

zu beantragen
!

Ihr direkter Draht zum Container

Sie haben Fragen ? Klicken Sie hier oder rufen Sie uns an !

als Holzabfall gelten:



   lackiertes Holz auf Anfrage


keine Holzababfälle sind:



Bernd Klein


Telefon:  02 21 - 46 75 03 65


oder per e-mail:

info@container-rhein-main.de