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Wichtiger Hinweis:
Holzabfälle stellen eine sortenreine Abfallfraktion dar und müssen daher sauber von anderen Bauabfällen getrennt erfasst werden.
A IV Holz (Sondermüll) muss separat entsorgt werden!
Holzabfälle nur sortenrein
Holz / Bau-und Abbruchholz
Informationen zur Befüllung
Holzabfälle fallen bei Neubau, Umbau und Altbausanierung an.
Vergewissern Sie sich, dass Ihre Holzabfälle früher nicht mit Holzschutzmittel gestrichen wurden.
Behandelte Hölzer können als gefährlicher Abfall gefahrlos entsorgt werden.
Holzfenster und Aussentüren werden automatisch als Sondermüll (Holz A IV) eingestuft!
Falsch befüllte Behälter müssen nachsortiert bzw. zu höheren Kosten als Baumischabfall oder ggf als Sondermüll A IV-Holz entsorgt werden.
Sind Sie sich nicht sicher, was in den Behälter darf, erkundigen Sie sich bitte bei uns.
In den Auflistungen sind Beispiele genannt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Aufstellgenehmigung
Ihr direkter Draht zum Container
als Holzabfall gelten:
lackiertes Holz auf Anfrage
keine Holzababfälle sind: